Formales
Voraussetzung für eine logopädische Behandlung ist eine Heilmittelverordnung.

Ärztin/Arzt
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird bei Bedarf Logopädie empfehlen.

Rezept/Verordnung
Logopädische Behandlungen erfolgen auf der Grundlage eines ärztliches Rezept/einer ärztlichen Verordnung.

Kosten
Die Kostenübernahme logopädischer Behandlungen erfolgt gemäß des Vertrages, den Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben (bei Beamten ggf. auch anteilig durch die jeweils zuständige Beihilfestelle). Alternativ können Termine auf Selbstzahlerbasis angeboten werden.